Регистрация
Ein ausländischer Staatsbürger muss sich innerhalb von 3 Werktagen nach seiner Einreise in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in das Migrationsregister eintragen lassen. Ein ausländischer Staatsbürger kann sich bis zu 7 Werktage im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation aufhalten, ohne in das Migrationsregister eingetragen zu werden. Die Migrationsregistrierung wird von der empfangenden Partei vorgenommen.
Als empfangende Partei können sowohl russische Staatsbürger als auch ausländische Staatsbürger oder Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Russischen Föderation (mit Aufenthaltsgenehmigung) sowie juristische Personen, ihre Niederlassungen oder Repräsentanzen auftreten, bei denen der ausländische Staatsbürger tatsächlich wohnt (sich aufhält) oder arbeitet.
Wenn Sie mit einem Touristenvisum in das Gebiet Kaliningrad einreisen, müssen Sie in einem Hotel, einer Pension oder einer anderen Touristenunterkunft einchecken.
Hotels melden Ausländer beim Einchecken zwangsweise für eine im Voraus bezahlte Anzahl von Tagen an.
Wenn Ihr Visum einen anderen Zweck hat, z. B. ein Besuchervisum, kann die empfangende Partei Sie selbst in das Migrationsregister eintragen lassen, z. B. bei der Post.
Die folgenden Dokumente müssen für die Registrierung eingereicht werden:
- Reisepass eines Staatsbürgers mit einem Visum
- Migrationskarte, die am Grenzübergang ausgestellt wird
Bitte beachten Sie, dass sich die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts eines ausländischen Bürgers in der Russischen Föderation nach der Gültigkeit des ihm erteilten Visums richtet.
Ein Verstoß gegen die Regeln der Migrationsregistrierung kann die administrative Verantwortung eines ausländischen Bürgers in Form einer Geldstrafe von 2.000 bis 5.000 Rubel und in einigen Fällen mit der Ausweisung aus der Russischen Föderation nach sich ziehen. In diesem Fall kann einem ausländischen Staatsbürger, gegen den eine administrative Ausweisung verhängt wurde, die Einreise in die Russische Föderation für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren verweigert werden.
Nähere Informationen zu den Regeln für die Migrationsregistrierung ausländischer Bürger erhalten Sie bei der Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation zuständig für das Gebiet Kaliningrad: +7 (4012) 55-81-54, 55-81-50.
Als empfangende Partei können sowohl russische Staatsbürger als auch ausländische Staatsbürger oder Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Russischen Föderation (mit Aufenthaltsgenehmigung) sowie juristische Personen, ihre Niederlassungen oder Repräsentanzen auftreten, bei denen der ausländische Staatsbürger tatsächlich wohnt (sich aufhält) oder arbeitet.
Wenn Sie mit einem Touristenvisum in das Gebiet Kaliningrad einreisen, müssen Sie in einem Hotel, einer Pension oder einer anderen Touristenunterkunft einchecken.
Hotels melden Ausländer beim Einchecken zwangsweise für eine im Voraus bezahlte Anzahl von Tagen an.
Wenn Ihr Visum einen anderen Zweck hat, z. B. ein Besuchervisum, kann die empfangende Partei Sie selbst in das Migrationsregister eintragen lassen, z. B. bei der Post.
Die folgenden Dokumente müssen für die Registrierung eingereicht werden:
- Reisepass eines Staatsbürgers mit einem Visum
- Migrationskarte, die am Grenzübergang ausgestellt wird
Bitte beachten Sie, dass sich die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts eines ausländischen Bürgers in der Russischen Föderation nach der Gültigkeit des ihm erteilten Visums richtet.
Ein Verstoß gegen die Regeln der Migrationsregistrierung kann die administrative Verantwortung eines ausländischen Bürgers in Form einer Geldstrafe von 2.000 bis 5.000 Rubel und in einigen Fällen mit der Ausweisung aus der Russischen Föderation nach sich ziehen. In diesem Fall kann einem ausländischen Staatsbürger, gegen den eine administrative Ausweisung verhängt wurde, die Einreise in die Russische Föderation für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren verweigert werden.
Nähere Informationen zu den Regeln für die Migrationsregistrierung ausländischer Bürger erhalten Sie bei der Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation zuständig für das Gebiet Kaliningrad: +7 (4012) 55-81-54, 55-81-50.