Иностранные граждане
Grenzzone
Grenzzone ist ein Streifen entlang der Grenze eines Staates oder Gebiets, in dem die Bewegungs- und Reisefreiheit von Personen eingeschränkt ist.Reisen in die offenen Orte und Kreise des Gebiets Kaliningrad sind im Transit mit der Eisenbahn oder im Straßenverkehr auf den Autobahnen erlaubt; für den Transit durch die aufgeführten Gebiete sind keine Sonderpassierscheine erforderlich.
Gemäß den Vorschriften ist die Einreise ausländischer Bürger in die Grenzzone des Gebiets Kaliningrad möglich, wenn sie die folgenden Dokumente bei sich haben:
- ein Ausweisdokument;
- ein Einzel
- oder Sammelpassierschein, der von der Verwaltung des Grenzschutzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands zuständig für das Gebiet Kaliningrad oder deren Unterabteilungen ausgestellt wird.
Die Einreise von Staatsangehörigen anderer Länder in die Grenzzone des Kaliningrader Gebiets ist nur mit Pässen möglich für:
- Bürger, die in der Grenzzone gemeldet sind, und ihre Familienangehörigen;
- Bürger, die durch das Grenzgebiet im Transit reisen;
- Fahrer von Fahrzeugen, die aufgrund ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit geführt werden und deren regelmäßige Verkehrswege innerhalb der Grenzzone verlaufen, sowie Fahrer von Fahrzeugen, die im internationalen Straßenverkehr eingesetzt werden.
Um einen Passierschein für die Grenzzone zu erhalten, müssen sich ausländische Bürger an die Verwaltung des Grenzschutzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands zuständig für das Gebiet Kaliningrad wenden. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail an die folgenden Adressen geschickt werden: pu.kaliningradobl@fsb.ru, pu.kaliningradobl2@fsb.ru. Auch bei persönlicher Antragstellung.
Muster des Antrags.
Dem Antragsformular muss eine Kopie des Reisepasses eines ausländischen Staatsbürgers (bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) beigefügt werden. Zur Klärung aller anderen Fälle sollte man sich mit dem Wortlaut der Verwaltungsvorschrift vertraut machen.
Kaliningrad: 236015, Gebiet Kaliningrad, Stadt Kaliningrad, ul. Suworowa 15. Informationen über die Grenzzone erhalten Sie per Telefon: +7 (4012) 69-11-79.
Bagrationowsk: 238420, Stadt Bagrationowsk, ul. Pogranitschnaja 89. Tel.: 8 (40156)6-14-95 (in den Stadtkreisen Bagrationowskij, Mamonowskij und Prawdinskij)
Nesterow: 238000, Kreis Nesterowskij, Ansiedlung Tschernyschewskoje, ul. Krasnoarmejskaja 1, Tel.: 8 (40156) 9-29-20 (im Kreis Nesterowskij, den Stadtkreisen Oserskij und Krasnosnamenskij)
Sowetsk: 238758, Stadt Sowetsk, ul. A. Newskogo 7. Tel.: 8 (40161)6-50-15 (in den Stadtkreisen Sowetskij, Nemanskij und Slawskij)
Baltijsk: 238527, Stadt Baltijsk, Prospekt Lenina 68. Tel.: 8 (40145) 6-91-06 (im Kreis Baltijskij und dem Stadtkreis Selenogradskij)"
Beschränkt zugängliche
Bereiche Für Ausländer geschlossene Bereiche: Für ausländische Bürger beschränkt zugängliche Bereiche.
Die Einreise ausländischer Bürger in die beschränkt zugänglichen Bereiche der Russischen Föderation wird von den empfangenden Organisationen mit dem Sicherheitsministerium der Russischen Föderation oder seinen Organen in den Republiken, die der Russischen Föderation angehören, den Regionen, Gebieten, autonomen Einheiten, den Städten Moskau und St. Petersburg am Sitz der empfangenden Organisationen koordiniert.
Zu den für ausländische Bürger beschränkt zugänglichen Bereichen im Gebiet Kaliningrad gehören (sofern nicht anders angegeben, gehören die Autobahnen selbst nicht zu den geschlossenen Bereichen):
- Stadt Baltijsk und die Baltische Nehrung (ausgenommen der an die Becken Nr. 3 und 4 des Marinestützpunkts Ostsee, der Wasserfläche der Bucht Primorskaja und des Kaliningrader Seekanals angrenzenden Bereiche);
- Teil des Gebiets des Kreises Gurjewskij westlich der Autobahn Kaliningrad - Orlowka - Sosnowka - Selenogradsk -
Kreis Selenogradskij (ausgenommen eines Teils des Gebiets nordöstlich der Autobahn ""Ring Primorskoje"" von der Grenze des Kreises Gurjewskij bis zur Siedlung Luschki und nördlich der Linie Luschki - Muromskoje - Kowrowo - Romanowo - Orechowo - Grenze des Kreises Swetlogorskij); westlich der Eisenbahnlinie Primorsk - Jantarnyj - Swetlogorsk zwischen den Grenzen des Kreises Baltijskij und der Siedlung Jantarnyj; südlich der Eisenbahnlinie Kaliningrad - Baltijsk) (das Gebiet von der Westküste bis zur Siedlung Powarowka ist für die Öffentlichkeit zugänglich);
- ein Teil des Gebiets des Kreises Swetlogorskij westlich der direkten Linie Orechowo - Filino (Kreis Selenogradskij) (die Siedlung Filino selbst ist für die Öffentlichkeit zugänglich);
- ein Teil des Gebiets der Siedlung Jantarnyj östlich der Eisenbahnlinie Primorsk - Jantarnyj - Swetlogorsk (das Hauptgebiet und die Küste der Siedlung Jantarnyj sind für die Öffentlichkeit zugänglich);
- Teil des Gebiets der Stadt Swetlyj (nördlich der Siedlung Tscherepanowo, einschließlich der Siedlung, sowie vom Forstamt des Kreises Baltijskij und dem Ufer der Bucht Primorskaja im Westen bis zur Eisenbahnlinie im Südosten);
- Teil des Gebiets der Kreise Krasnosnamenskij und Nesterowskij, begrenzt durch die Autobahn Kybartai - Nesterow - Vysokoje - Dobrowolsk - Prawdino - Pobedino und die Linie Pobedino - Schilgaljaj (ausgenommen der genannten Siedlungen und der Autobahn);
Nähere Informationen sind im Wortlaut der Verordnung aus dem Jahr 2012 zu finden.
Bei Fragen zum Besuch der für ausländische Bürger beschränkt zugänglichen Bereiche wenden Sie sich bitte an den Föderalen Sicherheitsdienst der Russischen Föderation in der Str. Sowetskij Prospekt 3, Tel. +7 4012 21-48-85 (Hinweis: Der Antrag auf einen Passierschein muss mindestens 5 Werktage im Voraus eingereicht werden).
Verstöße gegen die Bestimmungen über den Aufenthalt in den Gebieten mit Grenzkontrollen oder beschränktem Zugang werden mit einer Geldstrafe und eventuell mit der Annullierung des Visums geahndet.
Diese Ressource dient nur zu Informationszwecken. Die Verwaltung ist nicht verantwortlich für die Qualität der von dritten Organisationen erbrachten Dienstleistungen.
Zu den für ausländische Bürger beschränkt zugänglichen Bereichen im Gebiet Kaliningrad gehören (sofern nicht anders angegeben, gehören die Autobahnen selbst nicht zu den geschlossenen Bereichen):
- Stadt Baltijsk und die Baltische Nehrung (ausgenommen der an die Becken Nr. 3 und 4 des Marinestützpunkts Ostsee, der Wasserfläche der Bucht Primorskaja und des Kaliningrader Seekanals angrenzenden Bereiche);
- Teil des Gebiets des Kreises Gurjewskij westlich der Autobahn Kaliningrad - Orlowka - Sosnowka - Selenogradsk -
Kreis Selenogradskij (ausgenommen eines Teils des Gebiets nordöstlich der Autobahn ""Ring Primorskoje"" von der Grenze des Kreises Gurjewskij bis zur Siedlung Luschki und nördlich der Linie Luschki - Muromskoje - Kowrowo - Romanowo - Orechowo - Grenze des Kreises Swetlogorskij); westlich der Eisenbahnlinie Primorsk - Jantarnyj - Swetlogorsk zwischen den Grenzen des Kreises Baltijskij und der Siedlung Jantarnyj; südlich der Eisenbahnlinie Kaliningrad - Baltijsk) (das Gebiet von der Westküste bis zur Siedlung Powarowka ist für die Öffentlichkeit zugänglich);
- ein Teil des Gebiets des Kreises Swetlogorskij westlich der direkten Linie Orechowo - Filino (Kreis Selenogradskij) (die Siedlung Filino selbst ist für die Öffentlichkeit zugänglich);
- ein Teil des Gebiets der Siedlung Jantarnyj östlich der Eisenbahnlinie Primorsk - Jantarnyj - Swetlogorsk (das Hauptgebiet und die Küste der Siedlung Jantarnyj sind für die Öffentlichkeit zugänglich);
- Teil des Gebiets der Stadt Swetlyj (nördlich der Siedlung Tscherepanowo, einschließlich der Siedlung, sowie vom Forstamt des Kreises Baltijskij und dem Ufer der Bucht Primorskaja im Westen bis zur Eisenbahnlinie im Südosten);
- Teil des Gebiets der Kreise Krasnosnamenskij und Nesterowskij, begrenzt durch die Autobahn Kybartai - Nesterow - Vysokoje - Dobrowolsk - Prawdino - Pobedino und die Linie Pobedino - Schilgaljaj (ausgenommen der genannten Siedlungen und der Autobahn);
Nähere Informationen sind im Wortlaut der Verordnung aus dem Jahr 2012 zu finden.
Bei Fragen zum Besuch der für ausländische Bürger beschränkt zugänglichen Bereiche wenden Sie sich bitte an den Föderalen Sicherheitsdienst der Russischen Föderation in der Str. Sowetskij Prospekt 3, Tel. +7 4012 21-48-85 (Hinweis: Der Antrag auf einen Passierschein muss mindestens 5 Werktage im Voraus eingereicht werden).
Verstöße gegen die Bestimmungen über den Aufenthalt in den Gebieten mit Grenzkontrollen oder beschränktem Zugang werden mit einer Geldstrafe und eventuell mit der Annullierung des Visums geahndet.
Diese Ressource dient nur zu Informationszwecken. Die Verwaltung ist nicht verantwortlich für die Qualität der von dritten Organisationen erbrachten Dienstleistungen.